Hinweise zur Gemeinderatswahl 2024

Euer Weg zur Briefwahl
Ihr seid am 9. Juni 2024 nicht zu Hause oder könnt nicht ins Wahllokal gehen?

Dann könnt ihr ganz bequem zu Hause wählen und euren Stimmen per Briefwahl abgeben. Hier braucht es einen Antrag auf einen sogenannten Wahlschein. Der notwendige Antrag auf einen Wahlschein kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmachtnachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlscheine können in der Regel bis zum zweiten Tag vor der Wahl,18 Uhr beantragt werden. Mit der Zusendung des Wahlscheins erhaltet ihr den Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und den Wahlbriefumschlag. Ein Porto für die Rücksendung fällt nicht an. Wer im Rathaus einen Wahlschein beantragt, kann auch vor Ort direkt wählen. Wer einen Wahlschein beantragt und doch im Wahllokal wählen möchte, bringt den Wahlschein zwingend ins Wahllokal mit, um dort die Stimme abgeben zu können. Bitte beachtet insgesamt die amtlichen Merkblätter, Hinweise und Bekanntmachungen.

Herzlich willkommen beim
CDU Gemeindeverband Billigheim

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Ihr CDU Gemeindeverband Billigheim

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